Der Bundestag scheint hier kürzlich einige Änderungen beschlossen zu haben:
1) Berufstätige Großeltern sollen auch Elternzeit beantragen können. Bedingung: ein Elternteil ist noch minderjährig oder volljährig und befindet sich noch in der Ausbildung
2) Beim Elterngeldantrag kann nun die Bezugsdauer als auch die Aufteilung der Elterngeldmonate ohne Angabe von Gründen einmalig verändert werden. War bis dato nur in besonderen Härtefällen möglich
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