Mittwoch, 19. November 2008

Termin bei Rentenversicherung - Zuordnung der Kindererziehungszeiten

Heute hatte ich meinen zweiten Termin mit dem Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bewaffnet mit diversen Unterlagen wie z.B. Geburtsurkunden der Mädels, Personalausweise der Eltern, Vollmacht meiner Frau etc. (DRV benötigt alles im Original, alternativ werden auch beglaubigte Kopie akzeptiert) wurde der erste Termin um 8:30 wahrgenommen und dauerte ca. 90 Minuten. Die Beraterin war sehr kompetent und hilfsbereit und füllte online die Formulare V805 (Angaben zur Kindererziehung) und V820 (Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten) mit mir aus. Kindererziehungszeit heißt: Der Staat zahlt für eine bestimmte Zeit Beiträge zur Rentenversicherung. Die 9-monatige Lücke während meiner Elternzeit (keine Einzahlung in die RV) haben wir folgendermaßen geschlossen: die Erziehungszeiten für Baby-Finja werden mir für diesen Zeitraum gutgeschrieben wobei Maja's Erziehungszeiten bei meiner Frau bleiben (das 9-monatige Splitting wirkt sich auch nicht negativ bei meiner Frau aus -> 2 Kinder). Zu bemerken ist, daß die gemeinsame Erklärung rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate abgegeben werden kann - also aufpassen !!! Weitere Infos click hier
Gleichzeitig wurden einige Lücken im Rentenverlauf entdeckt (Abiturzeit, Studienzeit), so daß sich dieser Termin wirklich gelohnt hat.

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