Montag, 18. August 2008

Elternzeit und Rentenversicherung

Während der Elternzeit ruht ja das Arbeitsverhältnis, d.h. es werden auch keine Beiträge zu Sozialversicherungen vom Arbeitgeber gezahlt. Wie wirkt sich das aber auf die spätere Rente aus? Heute hatte ich hierzu ein Telefonat mit dem dt. Rentenversicherer. Für das Elterngeld gilt nichts anderes als für das alte Erziehungsgeld: Die Dauer des Elterngeldbezugs schlägt bei der gesetzlichen Rente als Kindererziehungszeit zu Buche. Eine Lücke entsteht nicht (die Zeit wird rentenbegründend und rentensteigernd berücksichtigt, also einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit gleichgestellt). Sind allerdings beide Elternteile (wie in unserem Fall) parallel in Elternzeit und zahlen in die gesetzl. RV ein, so muss dem RV mitgeteilt werden, bei wem die Erziehungszeiten gutgeschrieben werden sollen. Das ganze muss spätestens zwei Monate nach Erhalt des Elterngelds passieren. Dafür muss ein Formular ausgefüllt werden. Hier der Link zum Formular V820 Klingt erstmal alles kompliziert, ist aber halb so schlimm. Im Zweifelsfall hilft das Callcenter der RV oder die nächstgelegene Beratungsstelle in einem persönlichen Gespräch.


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